F.090 (Kt ZH):
Sitzungsgeheimnis / Amtsgeheimnis
Das Kantonsratsreglement bestimmt die Kommissionsunterlagen, auf welche die Fraktionssekretariate zugreifen können, wenn sich deren Mitarbeitende verpflichtet haben, die Vertraulichkeit zu wahren.
Die Sitzungen der Organe des Kantonsrates sind nicht öffentlich.
Die Protokolle und Unterlagen unterstehen während zehn Jahren nach Abschluss der Beratungen des Kantonsrates der parlamentarischen Vertraulichkeit.