F.200 (Kt UR):
Zusätzliche Rechte der PUKs?

Der Untersuchungskommission stehen die gleichen Informationsrechte zu wie den Aufsichtskommissionen.
Zudem kann sie nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege die Beteiligten befragen, Urkunden beiziehen, Amtsberichte und Gutachten von Sachverständigen verlangen, Augenscheine durchführen, Zeugen und Zeuginnen einvernehmen oder andere geeignete Massnahmen treffen.