A.300 (Kt UR):
Sessionen, Sitzungsrhythmus

Der Landrat tagt regelmässig in eintägigen Sessionen. Wenn es die Anzahl oder die Art der Geschäfte erfordern, kann die Ratsleitung mehrtägige Sessionen anordnen.
Die Ratsleitung legt die Termine für die Sessionen im Verlauf des ersten Semesters des Vorjahres fest. Sie berücksichtigt dabei ihre Geschäftsplanung. Bevor sie die Sessionstermine festlegt, hört sie den Regierungsrat an