F.100 (Kt SZ):
Aufgaben der Kommissionen, Übernahme Aufgabenkatalog gemäss Art. 44 ParlG
Die Kommissionen beraten die ihnen zugewiesenen Vorlagen vor und stellen dem Kantonsrat Antrag. Die Ratsleitung kann den Kommissionen weitere Aufgaben übertragen.
Die ständigen Kommissionen haben weitere im Gesetz umschriebene Aufgaben wie Oberaufsicht, Kontrolle der Geschäftsführung, Mitwirkung bei der Beschlussfassung etc.