A.430 (Kt SZ):
Zuständigkeit für Prüfung der einzelnen Instrumente (z.B. Finanzkommission)

Der Staatswirtschaftskommission sind folgende Aufgabenbereiche zugewiesen:
a) Kontrolle der Geschäftsführung des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung auf Rechtmässigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht;
b) Vorberatung des Aufgaben- und Finanzplans inklusive des Voranschlages, der Nachtragskredite und des Jahresberichts;
c) Mitwirkung bei der Beschlussfassung, Vorberatung und Aufsicht bei Konkordaten in den Belangen der Finanzen und der interkantonalen Zusammenarbeit, soweit sie nicht Belange der anderen ständigen Kommissionen betreffen.

Finanzkontrolle: Die Finanzhaushalte werden durch unabhängige Organe kontrolliert.