F.100 (Kt OW):
Aufgaben der Kommissionen, Übernahme Aufgabenkatalog gemäss Art. 44 ParlG

Die Kommissionen beraten die ihnen zugewiesenen Ratsgeschäfte vor, nehmen die ihnen im besonderen übertragenen Aufgaben wahr, treffen die notwendigen Abklärungen und erstatten dem Kantonsrat Bericht und stellen Antrag.
Die Kommissionen können Motionen und Postulate einreichen.
Die Kommissionen können Ausschüsse einsetzen, welche für sie Abklärungen vornehmen oder Ratsgeschäfte vorbereiten. Aufgaben und Zuständigkeit der Ausschüsse regeln die Kommissionen im Einzelfall oder in einem Reglement.