A.430 (Kt OW):
Zuständigkeit für Prüfung der einzelnen Instrumente (z.B. Finanzkommission)

Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission übt die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt aus.
Die Rechtspflegekommission übt die Oberaufsicht über die Rechtspflege aus.
Die Kommission für strategische Planungen und Aussenbeziehungen berät Geschäfte der Strategie- und langfristigen Planung, sofern diese nicht einer besonderen Kommission zugewiesen werden, namentlich:
a) die Strategie- und Amtsdauerplanung des Regierungsrats (Regierungsprogramm),
b) weitere auf längere Frist angelegte Planungs- und Evaluationsberichte des Regierungsrats