A.420 (Kt OW):
Führungs- und Controllinginstrumente (z.B. Planungsberichte, Finanzpläne, Nachtragskredite, Staatsrechnung, Rechenschaftsbericht, etc.)

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat:
- im ersten Jahr einer vierjährigen Amtsdauer die strategischen Leitideen und Ziele der Regierungspolitik;
- jährlich eine rollende Integrierte Aufgaben- und Finanzplanung (IAFP);
- besondere Planungsberichte oder Berichte zu einzelnen Sachbereichen. 
Der Regierungsrat und das Obergericht unterbreiten dem Kantonsrat jährlich bzw. zweijährlich Geschäfts- und Verwaltungsberichte sowie jährlich Voranschlag und Staatsrechnung.
Der Regierungsrat unterbreitet mit seiner Stellungnahme Geschäftsberichte und Rechnungen öffentlich-rechtlicher Anstalten und anderer Träger kantonaler öffentlicher Aufgaben, welche auf Grund besonderer Vorschriften der Genehmigung oder Kenntnisnahme durch den Kantonsrat bedürfen.