A.270 (Kt OW):
Kompetenzen der Leitungsorgane
Ratspräsident/-in:
a) leitet die Ratsverhandlungen;
b) nimmt die Vereidigung der Mitglieder des Kantonsrats, des Regierungsrats und der Gerichte vor;
c) vertritt den Kantonsrat nach aussen;
d) wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung;
e) sorgt für Ordnung und Disziplin im Ratssaal;
f) steht der Ratsleitung vor und unterzeichnet zusammen mit der Ratssekretärin oder dem Ratssekretär im Namen des Kantonsrats;
g) besorgt den allgemeinen Geschäftsverkehr mit dem Regierungsrat und dem Obergericht.
Ratsleitung:
a) legt die proportionale Vertretung der Fraktionen in den Kommissionen und Zuteilung der Kommissionspräsidien an die Fraktionen fest;
b) wählt auf Vorschlag der Fraktionen die Mitglieder und Präsidien der Kommissionen, soweit sie nicht vom Kantonsrat gewählt werden;
c) koordiniert die Arbeit der Kommissionen, weist ihnen die Geschäfte zu und bestimmt den Einsatz und den Auftrag nichtständiger Kommissionen;
d) kann den ständigen Kommissionen ergänzende Aufträge erteilen;
e) nimmt die längerfristige Sitzungsplanung vor;
f) legt nach Rücksprache mit dem Regierungsrat die Geschäftsliste fest;
g) weist parlamentarische Vorstösse zurück, die in unzutreffender Form eingereicht worden sind;
h) veranschlagt und verfügt über den allgemeinen Kredit des Kantonsrats;
i) genehmigt das Kantonsratsprotokoll;
k) kann Weiterbildungsveranstaltungen für die Mitglieder des Kantonsrats durchführen;
l) bereitet und berät das Kantonsratsgesetz sowie die Geschäftsordnung des Kantonsrats vor;
m) erledigt weitere Geschäfte, die ihr vom Rat übertragen werden oder für die kein anderes Ratsorgan ausdrücklich zuständig ist.