F.190 (Kt NW):
Zusätzliche Rechte der Aufsichtskommissionen
Die Finanzkommission, die Aufsichtskommission, die Bankprüfungskommission und die Justizkommission können:
- Inspektionen durchführen, die in der Regel der zuständigen Verwaltungsbehörde beziehungsweise dem zuständigen Gericht angekündigt werden;
- aussenstehende Fachleute gezielt mit einzelnen Kontrollaufgaben betrauen.