F.090 (Kt NW):
Sitzungsgeheimnis / Amtsgeheimnis
Die Verhandlungen der Kommissionen sind vertraulich. Die Teilnehmenden unterlassen insbesondere Aussagen über die Voten und Anträge einzelner; sie sind berechtigt, ihren Fraktionen beziehungsweise ihren delegierenden Institutionen Zwischenberichte über die Grundzüge der Diskussion und die gefassten Beschlüsse zu erstatten.