F.190 (Kt LU):
Zusätzliche Rechte der Aufsichtskommissionen

- Leiter/Leiterin und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Finanzkontrolle zu Beratungen beiziehen und zu Rechnugen befragen
- die Revisionsberichte der Finanzkontrolle, die Berichte der Dienststellen über die Erledigung der Beanstandungen und die Buchungsbelege einsehen
- durch die Finanzkontrolle zusätzliche Untersuchungen ausführen lassen

- Einsicht in die Berichte der Departements- und Gerichtscontroller nehmen

- Ausnahmsweise die Befugnis: ohne vorgängige Anhörung des zuständigen Departementsvorstehers oder der zuständigen Departementsvorsteherin Angestellte der Verwaltung und Mitglieder von Leitungsorganen der rechtlich selbständigen Organisationen, denen gemäss § 45 des Organisationsgesetzes kantonale Aufgaben übertragen sind, zu befragen und Besichtigungen in der Verwaltung vorzunehmen, und ohne Beisein des zuständigen Departementsvorstehers oder der zuständigen Departementsvorsteherin Angestellte der Verwaltung und Mitglieder der Leitungsorgane von Organisationen, denen kantonale Aufgaben übertragen sind, zu befragen