A.430 (Kt LU):
Zuständigkeit für Prüfung der einzelnen Instrumente (z.B. Finanzkommission)

Die Aufsichts- und Kontrollkommission ist das Organ der Oberaufsicht des Kantonsrates.

Die Planungs- und Finanzkommission hat insbesondere den Aufgaben- und Finanzplan, den Voranschlag, die Nachtragskredite, den Jahresbericht mit der Jahresrechnung und die weiteren Rechnungen sowie die Beteiligungsstrategie und den Bericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie vorzuberaten.

Die Beschlüsse werden vom Kantonsrat gefällt.