A.270 (Kt LU):
Kompetenzen der Leitungsorgane
Der Präsident sorgt für die ordnungsgemässe Erledigung der Geschäfte, leitet die Verhandlungen, handhabt die Ordnung im Ratssaal und vertritt den Kantonsrat nach aussen.
Das Wahlbüro ist für die korrekte Durchführung und Auszählung aller Wahlen im Kantonsrat zuständig.
Die Geschäftsleitung:
a) fördert die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Ratspräsident, Kommissionen, Fraktionen, Regierungsrat, Obergericht und Verwaltungsgericht;
b) koordiniert die Arbeiten der Kommissionen;
c) nimmt die längerfristige Planung der Sessionsschwerpunkte vor;
d) legt nach Rücksprache mit dem Regierungsrat die Traktandenliste fest;
e) stellt Antrag auf Zuweisung der Sachgeschäfte an die ständigen Kommissionen oder auf Bestellung einer Spezialkommission;
f) bereitet die Wahlgeschäfte vor;
g) besorgt die weiteren Geschäfte, die ihr das Kantonsratsgesetz und die Geschäftsordnung zuweisen.