F.100 (Kt CH):
Aufgaben der Kommissionen, Übernahme Aufgabenkatalog gemäss Art. 44 ParlG

a) Sie beraten die ihnen zugewiesenen Geschäfte zuhanden ihres Rates vor.
b) Sie beraten und entscheiden über die ihnen vom Gesetz zur abschliessenden Beratung zugewiesenen Geschäfte.
c) Sie verfolgen die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihren Zuständigkeitsbereichen.
d) Sie arbeiten Vorschläge in ihren Zuständigkeitsbereichen aus.
e) Sie sorgen für die Wirksamkeitsüberprüfung in ihren Zuständigkeitsbereichen. Sie unterbreiten den zuständigen Organen der Bundesversammlung entsprechende Anträge oder erteilen dem Bundesrat entsprechende Aufträge.
f) Sie berücksichtigen die Resultate von Wirksamkeitsüberprüfungen.