A.430 (Kt CH):
Zuständigkeit für Prüfung der einzelnen Instrumente (z.B. Finanzkommission)

Die Vorprüfung der einzelnen parlamentarischen Vorstösse und Initiativen obliegt den zuständigen Sachbereichskommissionen beider Räte. Bei Motionen und Postulaten prüft die zuständige Kommission des Zweitrates. Parlamentarische Initiativen werden von der zuständigen Kommission des einreichenden Rates vorgeprüft. Die Oberaufsicht über Finanzen liegt bei den Finanzkommissionen (FK) und der Finanzdelegation (FinDel), die Geschäftsprüfung bei den GPK und der GPDel.