A.320 (Kt CH):
Verhandlungs- und Beschlussfähigkeit des Plenums

Die Verhandlungen der Räte sind gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist (Art. 159 Abs. 1 BV). Im Nationalrat sind das mindestens 101 von 200 Mitgliedern, im Ständerat mindestens 24 von 46 Mitgliedern. Dieses Quorum gilt sowohl als Verhandlungs- als auch als Beschlussquorum. In beiden Räten und in der Vereinigten Bundesversammlung entscheidet die Mehrheit der Stimmenden.