A.300 (Kt CH):
Sessionen, Sitzungsrhythmus

Jährlich finden vier ordentliche, jeweils drei Wochen dauernde Sessionen statt: Frühjahrssession (März), Sommersession (Juni), Herbstsession (September) und Wintersession (November/Dezember). Daneben können Sondersessionen zum Abbau der Geschäftslast sowie ausserordentliche Sessionen auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder eines Rates oder des Bundesrates einberufen werden.