A.270 (Kt CH):
Kompetenzen der Leitungsorgane
Die Ratsbüros leiten die Geschäfte des jeweiligen Rates, erstellen die Sessionsprogramme und Tagesordnungen, weisen die Beratungsgegenstände den Kommissionen zu, bestimmen die Mitgliederzahl der Kommissionen, verteilen die Kommissionssitze und -präsidien auf die Fraktionen und regeln die Sitzordnung. Die Koordinationskonferenz (beide Büros gemeinsam) koordiniert die Sessionsplanung, regelt den Geschäftsverkehr zwischen den Räten und dem Bundesrat und wählt den Generalsekretär der Bundesversammlung. Die Verwaltungsdelegation (je 3 Mitglieder beider Büros) übt die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung und das Hausrecht aus.