F.110 (Kt BE):
Wie werden die Ergebnisse der Arbeit der Kommissionen im Parlament behandelt (parallel zum Antrag der Regierung oder an Stelle desselben)?

Der Grosse Rat behandelt die ihm mit dem Sessionsprogramm auf Antrag von Ratsorganen, dem Regierungsrat oder der Justizverwaltungsleitung unterbreiteten Gegenstände, insbesondere Erlass- und Beschlussentwürfe, Berichte, parlamentarische Vorstösse, Anträge sowie Wahlvorschläge.

Die organisierte Debatte kann insbesondere durchgeführt werden bei
a. der Eintretensdebatte,
b. der Beratung eines Berichts,
c. Gegenständen, die durch eine Kommission vorberaten worden sind.

Die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident teilt die Gesamtredezeit angemessen auf die Berichterstatterin oder den Berichterstatter der Kommission, die Antragstellerin oder den Antragsteller, die Urheberin oder den Urheber einer parlamentarischen Initiative, einer Motion oder eines Postulats sowie auf die Deputation und die Fraktionen und das Mitglied des Regierungsrates auf.