F.060 (Kt BE):
Stellvertretung bei Verhinderung (Kommissionen)

Der Grosse Rat wählt für die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen sowie für die Sachbereichskommissionen je zwei Ersatzmitglieder pro Fraktion bzw. bei Fraktionen mit nur einem Kommissionsmitglied je ein Ersatzmitglied, die im Verhinderungsfall die Stellvertretung übernehmen.
In den besonderen Kommissionen kann sich ein Mitglied durch ein Ratsmitglied der gleichen Fraktion vertreten lassen.