A.430 (Kt BE):
Zuständigkeit für Prüfung der einzelnen Instrumente (z.B. Finanzkommission)

Der Grosse Rat hat folgende Aufsichtskommissionen:
a) Finanzkommission,
b) Geschäftsprüfungskommission,
c) Justizkommission.
Dies beraten ihre Geschäfte vor.
Der Grosse Rat wirkt in der politischen und strategischen Planung mit, genehmigt Notverordnungen des Regierungsrates, berät Richtlinien der Regierungspolitik, beschliesst jährlich das Budget, genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan, genehmigt den Geschäftsbericht, nimmt Kenntnis zu Planungen und Berichten des Regierungsrates, oder, wenn die Gesetzgebung dies vorsieht, genehmigt er diese. Der Grosse Rat kann Planungserklärungen ändern.