A.270 (Kt BE):
Kompetenzen der Leitungsorgane
Die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident ist insbesondere zuständig für
a) die Einberufung der Sessionen,
b) die Vorbereitung und Leitung der Beratungen im Grossen Rat,
c) die Vertretung des Grossen Rates nach innen und nach aussen.
Aufgaben des Präsidiums des Grossen Rates: Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten unterstützen die Grossratspräsidentin oder den Grossratspräsidenten bei der Erfüllung der Aufgaben.
Das Büro des Grossen Rates ist das politische und strategische Leitungs- und Koordinationsorgan.