Tabelle 11. Behandlung von Konkordaten während der Ausarbeitung
Erstellt am 19.05.12 03:05Fragen
1.)
11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt?
2.)
11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ?
3.)
11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ?
4.)
11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ?
5.)
11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ?
6.)
11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ?
7.)
11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ?
8.)
11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ?
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AG |
AI |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
§ 39 b GVG Abs. 1. Aussenbeziehungen 2 Das Büro weist die Angelegenheit der zuständigen Fachkommission zu. Diese entscheidet, ob sie die Information zur Kenntnis nimmt oder gegenüber dem Regierungsrat eine Stellungnahme abgibt. |
Nein; anders aber bei Programmvereinbarungen mit dem Bund. |
In der Geschäftsordnung des Kantonsrates Art. 80a. |
Art. 22 Abs. 3 und 36 Abs. 2 GRG:
Ja. |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
§ 39 a GVG Abs. 2. Oberaufsicht 2 Bevor der Grosse Rat zu einer Angelegenheit Stellung nimmt, gibt er dem Regierungsrat Gelegenheit, seine Führungs- und Aufsichtsfunktion auszuüben. |
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Der Regierungsrat lädt das Büro im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Stellungnahme ein, sobald ein Vertragsentwurf vorliegt. Das Büro kann das erweiterte Büro, eine ständige oder bestehende besondere Kommission sowie Drittpersonen einbeziehen. |
Zuständig ist die Oberaufsichtskommission (OAK), vormals Geschäftsprüfungskommission. |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
Stellungnahme. |
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Die Stellungnahme wird den Mitgliedern des Kantonsrates zur Kenntnis gebracht. |
Art. 36 Abs. 2 GRG :
Die Kommission wird zu wichtigen Vorhaben im Bereich interkantonaler und internationaler Verträge konsultiert. Der Regierungsrat informiert die Kommission über den Stand der Realisierung dieser Vorhaben und über den Fortgang der Verhandlungen. |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
Unterschiedlich, z.B. je nach Staatsvertrag. |
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Der Regierungsrat informiert den Kantonsrat anlässlich der Genehmigung schriftlich über die Verwendung der Stellungnahme sowie über die Ergebnisse. |
Ist der Grosse Rat zuständig (Art. 74 und Art. 88 Abs. 4 Kantonsverfassung, BSG 101.1) wird die Kommission konsultiert. Ist der Regierungsrat zuständig, erfolgt eine Information. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Falle der Konsultation der parlamentarischen Vorberatung ein hoher Stellenwert zukommt und der Regierungsrat auf die Anliegen eingehen wird. |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
Der Regierungsrat. |
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Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsrates informiert der Regierungsrat das Büro jeweils über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen zum Abschluss oder zu Änderungen von interkantonalen Vereinbarungen, sofern sie durch den Kantonsrat zu genehmigen sind. |
Der Regierungsrat unterbreitet zwei Mal jährlich der Oberaufsichtskommission eine Liste mit allen im Bereich der Aussenbeziehungen hängigen Geschäfte, also auch den interkantonalen Konkordaten. Die Kommission kann dann entscheiden, zu welchen Geschäften sie in welcher Form konsultiert oder informiert werden will. Der Prozess wird durch die Staatskanzlei koordiniert. In jeder Direktion steht eine Ansprechperson zur Verfügung, die die Informationen in der Direktion bereitstellt. Der Regierungsbeschluss, der Vortrag und das Muster-Datenblatt sind beigelegt. |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
Unterschiedlich, teilweise während der Erarbeitung (FHNW), teilweise erst nach Vorliegen der ausgehandelten Ergebnisse. |
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Der Regierungsrat lädt das Büro im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Stellungnahme ein, sobald ein Vereinbarungsentwurf vorliegt. |
Es wird angestrebt, das Parlament sehr früh einzubeziehen und zu informieren. Zu Beginn des Prozesses kann eine einfache Information stehen, dass ein Problem oder Geschäft interkantonal angegangen wird. In einem späteren Zeitpunkt wird über eine allfällige Aufnahme von Vertragsverhandlungen und den Fortgang informiert, respektive das Parlament konsultiert. |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
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Die Regelung ist für den Kantonsrat teilweise befriedigend und hängt stark davon ab, dass die jeweiligen Fachdirektoren umfassend informieren. |
Das Verfahren wurde gemeinsam mit der OAK und der Staatskanzlei entwickelt und fusst auf der geltenden Gesetzgebung. Kernstück stellt die Festlegung eines Informationsverfahrens dar. Der Regierungsrat hat eine "Bringschuld" gegenüber dem Parlament. Er muss frühzeitig über Geschäfte im Bereich der Aussenbeziehungen informieren. Gegenwärtig läuft die vierte Runde am Ende des zweiten Jahres seit Einführung des Prozesses. Aus unserer Sicht hat sich das Vorgehen bewährt. Das Parlament wird frühzeitig und umfassend informiert. Dennoch konnte der Aufwand für die Verwaltung klein gehalten werden. Durch die Periodizität ist auch die Aktualität sicher gestellt. |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
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Das Fehlen einer institutionalisierten grossrätlichen Vorberatung bedeutet nicht, dass der Grosse Rat das fertige Konkordat zur Beurteilung vorgelegt erhält; die Regierung informiert situativ über sich anbahnende Entwicklungen |
Das Büro erfährt jeweils sehr spät von einem Konkordat und die Reaktionszeit für eine Einflussnahme oder Stellungnahme ist zu kurz. |
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass wir eine sehr gute und pragmatische Lösung gefunden haben und wir nun auch über genügend Erfahrung mit dem eingeführten Prozess verfügen. |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
Gemäss Kantonsverfassung kann der Landrat bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge, die seiner Genehmigung unterliegen, Kommissionen einsetzen, die den Regierungsrat bei den Vertragsverhandlungen begleitend beraten (§ 64 Absatz 3 KV). |
A. Kantonsverfassung: § 85 Abs. 2: B. Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates: |
Vereinbarung vom 9. März 2001 über die Aushandlung, Ratifikation, Ausführung und Änderung der interkantonalen Verträge und der Vereinbarung der Kantone mit dem Ausland (aka "Convention des conventions") (RSF 121.4; Art. 2 bis 6). Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) (RSF 121.5; Art. 4). Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2003 (RSF 10.1; namentlich Art. 100 und 114). Grossratsgesetz (GRG) vom 6. September 2006 (RSF 121.1; namentlich Art. 15). Gesetz vom 11. September 2009 über die Verträge (VertragsG) (RSF 121.3). |
La participation parlementaire à la phase de préparation des conventions intercantonales présente deux aspects à Genève: Consultation sur le mandat de négociation L’article 230A al. 5 de la loi portant règlement du Grand Conseil (LRGC, RSG B 1 01) prévoit un système analogue de consultation préalable Examen de l’avant-projet de convention |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
Zuständige ständige Sachkommission, allenfalls Spezialkommission. |
In der Regel die fachlich zuständige Sachkommission. |
Kommission für auswärtige Angelegenheiten (ständige Kommission; gegenwärtig 13 Mitglieder). Gegebenenfalls: interparlamentarische Konsultativkommission gemäss Art. 5 der "Convention des conventions". |
Consultation sur le mandat de négociation Examen de l’avant-projet de convention La délégation genevoise à la commission interparlementaire doit comporter au moins deux membres de la CACRI (art. 230A al. 4 LRGC) |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
Die Form ist nicht festgelegt. |
Der Regierungsrat informiert im Rahmen einer Kommissions-Sitzung über die geplanten Vorhaben. Die Initiative dazu liegt vornehmlich bei der Kommission. Die von einer Sitzung der Kommisssion angefertigten Protokolle sind nicht öffentlich. |
Schriftliche Stellungnahme (in beiden Fällen). |
Consultation sur le mandat de négociation Examen de l’avant-projet de convention Phase d’approbation par le Grand Conseil genevois |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
Eine rechtliche Verbindlichkeit gibt es nicht, einen politischen Einfluss hingegen schon. Das Gewicht dieses Einflusses ist schwierig zu beurteilen. |
Keine Verbindlichkeit. Der Regierungsrat ist abschliessend zuständig für die Ausarbeitung von Staatsverträgen. |
Die Stellungnahme ist unverbindlich. Sie muss den Verhandlungspartnern jedoch zur Kenntnis gebracht werden. Auch in der Botschaft zu einem allfälligen Beitrittsgesetz muss die Stellungnahme erwähnt werden. Gegebenenfalls muss die Regierung darlegen, warum der Stellungnahme nicht entsprochen wurde. |
Consultation sur le mandat de négociation Examen de l’avant-projet de convention |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
Auch das ist nicht explizit geregelt. Denkbar ist, dass die Initiative vom Regierungsrat oder von einer Kommission oder aber auch von einem einzelnen Parlamentsmitglied via Vorstoss ausgeht. |
Gemäss Verfassung und Gesetz der Regierungsrat. Stellt der Parlamentsdienst fest, dass Staatsverträge in Beratung sind und der Regierungsrat dem Grossen Rat noch keine Mitteilung gemacht hat, macht er die Staatskanzlei darauf aufmerksam. Der Regierungsrat ist darauf hinzuweisen, dass auch Konkordate (umgangssprachliche Bezeichnung für Staatsverträge unter Beteiligung vieler oder aller Kantone) in Bezug auf die Informationspflicht als Staatsverträge zu betrachten sind. |
Die Initiative geht von der Regierung aus. Die Kommission wird laufend mündlich informiert. Einmal im Jahr erhält sie eine schriftliche Aufstellung der geplanten Konkordate. |
Consultation sur le mandat de négociation Examen de l’avant-projet de convention |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
Die sachlich zuständigen Kommissionen müssen vom Regierungsrat regelmässig über Vertragsverhandlungen unterrichtet werden. Zu welchem Zeitpunkt formell eine begleitende Kommission eingesetzt bzw. bezeichnet wird, ist offen. |
In der Regel erst beim Vorliegen konkreter Staatsvertragsvorschläge. |
Das Vertragsgesetz sieht vor, dass das Parlament (vertreten durch die Kommission) rechtzeitig und umfassend informiert wird. Wann genau dies sein soll, wird die Praxis zeigen (wahrscheinlich sobald die Gesamtregierung ein erstes Mal Stellung genommen hat). |
Consultation sur le mandat de négociation Examen de l’avant-projet de convention |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
Formell eingesetzte begleitende Kommissionen hat es in den vergangenen mehr als 30 Jahren nur ganz vereinzelte gegeben. Die Erfahrungen müssen wohl als unterschiedlich bezeichnet werden. |
Die in Verfassung und Gesetz festgelegte Meldepflicht des Regierungsrates wird nicht konsequent befolgt. Die Durchsetzung dieser Bestimmungen ist schwierig. |
Zum Anspruch auf Information: |
Consultation sur le mandat de négociation Selon la Conférence des gouvernements de Suisse occidentale (CGSO), cette procédure serait trop rigide et impossible à appliquer. De façon plus générale, il apparaît que le gouvernement genevois ne donne que très peu d’informations au Grand Conseil sur les affaires extérieures. Le Parlement cantonal apprend même parfois la signature de conventions par le biais de communiqués de presse. Récemment, le Bureau du Grand Conseil a fait part au gouvernement de son souhait d’être au moins informé des conventions en préparation. Examen de l’avant-projet de convention |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
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Die von der Interessengemeinschaft Kantonsparlamente eingerichtete Informationsplattform, mit welcher sich die Kantonsparlamente über die ihnen zur Kenntnis gebrachten Staatsvertragsvorschläge gegenseitig auf dem Laufenden halten, hat sich als sehr hilfreich erwiesen. |
Zur "Convention des conventions" |
La Convention des conventions fait l’objet d’une révision, par le projet „CoParl“. Dans ce cadre, une comission interparlementaire de 42 députés (7 membres de chacun des 6 cantons parties à la Convention des conventions) a examiné le projet préparé par les gouvernements et y a apporté un certain nombre d’amendements. Parmi les modifications, la nouvelle convention prévoit de supprimer la procédure de consultation préalable de la commission des affaires extérieures sur le mandat de négociation. Le cas échéant, une telle procédure serait prévue uniquement par le droit cantonal. |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
Nein, aber neue Landratsverordnung in Vorbereitung, mit welcher ein stärkerer Einbezug neuer ständiger Kommissionen vorgesehen ist. |
Eine Vorberatung von Konkordaten durch ein parlamentarisches Organ kennt Graubünden nicht. Die Regierung ist aber verpflichtet, den Grossen Rat bzw. die zuständige Kommission frühzeitig über anstehende Konkordate im Rechtssetzungsbereich zu informieren. |
Dans le cadre des relations avec les cantons membres de la Conférence des Gouvernements de Suisse occidentale une Convention intercantonale sur la participation des Parlements (CoParl) , entrée en vigueur le 1er janvier 2011. Cette convention prévoit la création de commissions interparlementaires entre les cantons concernés afin de discuter les projets de concordats et conventions préparés par les Exécutifs et qui sont soumises au référendum obligatoire ou facultatif. Ces commissions comptent sept représentants par canton. La convention prévoit également la mise sur pied de commissions interparlementaires de contrôle d'institutions intercantonales, telles que les HES Le Gouvernement doit également consulter la commission des affaires extérieures sur les lignes directrices Il n'est pas inutile de préciser que la grande majorité des conventions ou concordats conclus par le canton du Jura |
Seit dem 1. September 2005 ist der Luzerner Regierungsrat gesetzlich verpflichtet, das Parlament regelmässig über wichtige interkantonale Entwicklungen, über seine Absichten bezüglich der Aufnahme von Verhandlungen mit anderen Kantonen und über deren Verlauf zu informieren. Weiter hat er dem Parlament Gelegenheit zu geben, sich vor wichtigen politischen Entscheidungen zu äussern (vgl. § 80 c des Gesetzes über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates, Kantonsratsgesetz, SRL 030). |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
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Die jeweils zuständige Kommission. |
Le règlement de notre Parlement prévoit qu'une commission des affaires extérieures est en charge du traitement des concordats intercantonaux. Elle est également chargée de représenter le Parlement jurassien dans les organes interparlementaires et désigne en son sein les membres des commissions interparlementaires chargées de l'étude des concordats. |
Die genannten Informations- und Konsultationsrechte werden von der jeweils zuständigen Fachkommission (ständige Kommission) des Parlaments ausgeübt. |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
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Die Kommissionen stehen der Regierung während den Vertragsverhandlungen beratend zur Seite und können dieser Vorschläge unterbreiten. Dies geschieht häufig im Rahmen einer Kommissionssitzung. |
Les commissions interparlementaires transmettent leurs conclusions et propositions aux Gouvernements concernés ou à la conférence intercantonale concernée. Ceux-ci doivent joindre le rapport de la commission interparlementaire lors de la transmission au Parlement du concordat pour ratification. |
Ordentliche Beratung in den Sitzungen der Fachkommission mit dem zuständigen Departement. Anschliessend Beschluss der Fachkommission und Antrag an den Kantonsrat. In Einzelfällen (Konkordat Hochschule Luzern; Konkordat Pädagogische Fachhochschule Zentralschweiz) nehmen die Fachkommissionen innerhalb einer Subvernehmlassung des federführenden Departements zu Konkordatsentwürfen schriftlich Stellung. Mündliche Stellungnahme des Kommissionspräsidenten/der Kommissionspräsidentin im Namen der Kommission anlässlich der Beratung des Geschäfts im Kantonsrat. |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
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Die Wünsche, Vorschläge usw. der Kommissionen sind nicht verbindlich. |
Les Gouvernements ne sont pas liés par les prises de position de commissions interparlementaires. Mais dans la mesure où celles-ci expriment un consensus des parlements des divers cantons, ils tiennent en général compte de cet avix. Le rapport de la commission parlementaire est par ailleurs transmis aux parlementaires lors de la ratification de la convention. |
Die Empfehlungen sind für den Regierungsrat nicht verbindlich. |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
Der Regierungsrat. Eine Vorlage des Regierungsrates existiert jedoch regelmässig noch nicht, wenn die Kommission sich erstmals mit einem Konkordatsentwurf befasst. |
In der Regel der oder die jeweilige Departementsvorsteher/in in Kontakt mit der zuständigen Kommission. |
Pour les concordats concernés par la convention intercantonale citée plus haut, les cantons conviennent de la création d'une commission interparlementaire chargée de discuter le projet négocié par les Gouvernement. |
Auf Vorlage des Regierungsrates. Die entsprechende Kommission wird vom betreffenden Departement über den Verlauf der Verhandlungen zur Ausarbeitung der Vereinbarung informiert und zur Stellungnahme eingeladen. |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
Der Landrat wird nur einbezogen, wenn Verfassungs- oder Gesetzesänderungen nötig sind. |
Laut Art. 68 Abs. Gesetz über den Grossen Rat orientiert die Regierung frühzeitig über anstehende Konkordate. In der Praxis wird diesem ??? nicht immer nachgelebt. |
Les organes parlementaires ont la possibilité de se prononcer sur le projet de concordat négocié par les cantons, avant sa signature. |
Vorgesehen ist, dass das Parlament, bzw. die Kommission über jede wichtige Etappe der Zusammenarbeit (von den Verhandlungen bis zur Umsetzung eines neuen Vertrages) informiert wird. |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
…., dass sie nicht zu ändern sind. |
Weder schlechte noch sehr gute = > Im Rat wird gelegentlich der Ruf laut, zu den Konkordaten könne man nur ja oder nein sagen, ohne inhaltlich Änderungen vornehmen zu können, was unbefriedigend sei. |
Le système mis en place suite à l'entrée en vigueur de la convention de 2001 a permis l'adaptation de plusieurs conventions. Plusieurs bonnes améliorations ont été amnées dans le cadre de la nouvelle convention (CoParl), avec notamment la mise en place d'un secrétariat permanent et d'un organe de coordination entre les différentes commissions interparlementaires. Elle apporte également des précisions quant à la procédure d'adoption des conventions. |
Die Mitwirkungsmöglichkeiten werden offensichtlich seitens des Parlamentes noch immer als nicht ganz befriedigend taxiert: Im Mai 2009 wurde ein Postulat "über eine bessere Einbindung des Parlaments bei der Ausarbeitung von Konkordaten" eingereicht und in der Sptember-Session 2009 erheblich erklärt. Der Regierungsrat hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, die von den Departementen gehandhabte Informations- und Konsultationspraxis zum Einbezug des Kantonsrates zu überprüfen und allenfalls zu verbessern. Seitens der Kommissionen wird teilweise gewünscht, dass sie (evtl. die Fraktionen) bereits zu ihrer politischen Meinung über die Richtung des Konkordats befragt und vor der Vorberatung der Vertragsentwürfe zuhanden des Parlaments auch eine politische Beratungsmöglichkeit eines noch veränderbaren Entwurfs erhalten würden. |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
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Keine. |
On ne peut pas négliger le fait que selon certains experts, la multiplication des concordats et la création d'organes parlementaires intercantonaux, tels que les commissions interparlementaires, pour les traiter au niveau des législatifs, modifie le fédéralisme. |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
Le conseil d'Etat est invité à informer la commission des affaires extérieures des concordats en cours de négociations. Le gouvernement adresse périodiquement un rapport au parlement sur sa politique extérieure. La Convention des conventions règle, pour les cantons signataires, la participation des parlements lors de la négociation, l'exécution, la modification et la ratification des concordats. |
Ja, Art. 20 Landratsgesetz (NG 151,1) zuständig sind die ständigen Fachkommissionen (wir haben vier Fachkommissionen). |
Ja: Art. 32 Abs. 2 Kantonsratsgesetz (KRG; Gesetzesdatenbank 132.1): "Der Regierungsrat hört nach Möglichkeit die Kommission bereits im Vorverfahren zu wichtigen Vorhaben im Bereich interkantonaler und internationaler Verträge an." |
Rechtsquelle: Art. 16bis des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) Kommission für Aussenbeziehungen 1 Die Kommission für Aussenbeziehungen berät Vorlagen vor über: 2 Sie prüft aufgrund der Berichte und durch eigene Kontrollen die Amtsführung der Regierung, der ihr unterstellten Verwaltung und der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten im Bereich der Aussenbeziehungen. 3 Sie unterbreitet dem Kantonsrat Vorschläge für die Wahl seiner Vertretungen in interkantonalen und internationalen parlamentarischen Gremien. |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
La commission des affaires extérieures qui est une commission permanente. Au niveau interparlementaire, une commission interparlementaire spéciale est nommée, composée de 7 représentants par canton contractant (partie au concordat). |
Eine der Fachkommissionen (Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales, Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit, Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft oder Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt; ausnahmsweise Finanzkommission, Justizkommission oder Aufsichtskommission. |
Art. 32 Abs. 1 Bst. b: Die ständige Kommission: "Kommission für strategische Planungen und Aussenbeziehungen (KSPA). |
Siehe Antwort vorher. |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
La commission des affaires extérieures fait un rapport oral deux fois par année sur les objets qu'elle traite, soit lors de la session des comptes et du budget. La commission interparlementaire fait un rapport écrit comprenant les propositions d'amendements de cette dernière. |
Kommissionsmeinung wird dem zuständigen Regierungsrat kund getan. |
Der Regierungsrat unterbreitet die vorgesehene Stellungnahme an ein interkantonales Organ nach einer ersten Lesung der KSPA mit der Einladung dieser Kommission zu einem Mitbericht. Die KSPA nimmt dazu zuhanden des Regierungsrats schriftlich Stellung. |
Rechtsquelle: Art. 16quater GeschKR c) Anhörung 1 Die Regierung hört die Kommission für Aussenbeziehungen im Hinblick auf den Abschluss oder die Änderung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Gesetzes- oder Verfassungsrang an. 2 Die Kommission für Aussenbeziehungen kann zuhanden der Regierung Empfehlungen abgeben. |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
La commission des affaires extérieures est tenue informée, elle peut faire des recommandations, exprimer ses positions, mais elles n'ont pas un caractère obligatoire. Les propositions de la commission interparlementaire sont renvoyées aux gouvernements parties au concordat, elles peuvent être suivies ou non, elles n'ont pas un caractère obligatoire. |
Beratende Funktion; keine direkte Weisungsmöglichkeit. |
Der Regierungsrat verabschiedet seine Stellungnahme unter "politischer" Mitberücksichtigung des Mitberichts der KSPA, ohne daran rechtlich gebunden zu sein. |
Es sind lediglich Empfehlungen der Kommission für Aussenbeziehungen zuhanden der Regierung. |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
Le Conseil d'Etat est chargé d'informer la commission des affaires extérieures régulièrement (art. 28bis OGC). La commission interparlementaire est nommés sous l'impulsion des cantons contractants, la délégation est nommée selon les règles cantonales de nomination de commissions. A Neuchâtel, le bureau nomme la délégation, sous proposition des groupes parlementaires (art. 19a OGC). |
Vorlage durch die zuständige Regierungsvertretung. |
In der Regel der Regierungsrat, da dieses Verfahren im Vorbereitungsverfahren der Regierungsgeschäfte so vorgesehen ist. |
Bis jetzt war es so, dass die Regierung die Initiative ergriff und die Kommission für Aussenbeziehungen informierte. |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
Le parlement accompagne le processus de négociations. Il est informé exhaustivement sur le cours des négociations, il a le droit de faire des recommandations, il exprime son opinion. Les commissions interparlementaires peuvent proposer des modifiactions au projet d'accord avant sa signatur (art. 5 Convention des conventions). |
Bei Vorliegen konkreter Konkordatsvorschläge (in der Regel). |
Wenn eine interkantonale Vereinbarung im Entwurf zuhanden der Stellungnahme durch den Regierungsrat vorliegt. |
Die Frage werde ich anhand von zwei aktuellen zwischenstaatlichen Vereinbarungen beantworten: |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
Le concordat HarmoS, le concordat latin sur la détention des mineurs, le concordat latin sur la détention des adultes, ratifiés par le parlement. Sont en cours actuellement, la révision totale de la Convention des conventions par le projet CoParl. Expérience à venir: la nouvelle convention HES-SO. |
Diese Regelung ist erst seit Bestehen des Systems der ständigen Kommissionen in Kraft (1.7.2004). Der Ablauf ist sehr stark abhängig vom zuständigen Mitglied des Regierungsrates. |
Die Erfahrungen seit 2006 sind gut. |
Die Kommission für Aussenbeziehungen hat sich am 25. September 2008 konstituiert. Der Erfahrungswert ist zu kurz, um eine Beurteilung abzugeben. Aber die Regierung bemüht sich, die Kommission für Aussenbeziehungen zu informieren. |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
Vous trouverez ci-joint la Convention des Conventions, ainsi que le projet CoParl, tel qu'adopté par la commission interparlementaire "CoParl", le 16 janvier 2009. |
Keine Bemerkungen. |
Das Kantonsratsgesetz finden Sie unter www.ow.ch > kantonale Gesetzessammlung > 132.1 |
Den Bericht 2009 der Kommission für Aussenbeziehungen können Sie im Internet abrufen: |
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SH |
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TG |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
Ja, ständige Kommission für grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird konsultiert, bevor bedeutende Verhandlungen aufgenommen werden. |
Ja |
Ich verweise generell auf § 13b der beigefügten Geschäftsordnung für den Kantonsrat. |
Beschluss des Regierungsrates Nr. 616 vom 4. August 2008 zum Geschäftsverkehr zwischen Regierung und Grossem rat bei der Ausarbeitung von Verträgen zischen den Kantonen (Konkordate) |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
Ständige Kommission. |
Jede der (ständigen) Sachkommissionen je für Ihren Zuständigkeitsbereich |
Konkordatskommission |
Die Mitwirkung erfolgt parlamentsseitig durch Kommissionen, in aller Regel im Rahmen des Dialogs zwischen Regierung und Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK). In Einzelfällen sihnd auch andere Kommissionen als Dialogpartner denkbar. |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
Protokoll. |
Im Rahmen einer Sitzung, die auch protokolliert wird. |
Die Kommission gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Die Form (Bericht oder Protokoll) ist unterschiedlich. |
erste Praxis: nach Bildung einer Subkommission der GFK erstellt diese einen Sub-Kommissionsbericht. Keine Protokollierunjg auf Stufe GFK-Gesamtkommission |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
Aussagen fliessen in die Stellungnahme der Regierung ein. |
Unverbindliche politische Meinungsbildung |
Wie sich aus dem Begriff "Empfehlungen" ergibt, ist der Regierungsrat an die Stellungnahmen der Kommission nicht gebunden. Der politische Einfluss ist beträchtlich, schwankt aber je nachdem, wie dezidiert sich die Kommission zu bestimmten Fragen äussert. |
Recht auf Meinungsäusserung (keine verbindliche Vorgaben) |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
Zuständiges Departement. |
Die Kommissionen haben die Pflicht, sich über die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu informieren |
Der Regierungsrat. Eine Vorlage des Regierungsrates existiert jedoch regelmässig noch nicht, wenn die Kommission sich erstmals mit einem Konkordatsentwurf befasst. |
Der Regierungsrat. |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
So früh als möglich (meist liegen Konkordatsvorschläge vor). |
Keine einheitliche Praxis |
Wenn die Sondierungsgespräche abgeschlossen und die Ausarbeitung eines Konkordats an die Hand genommen wird, wird die Kommission informiert. Stellungnahmen oder Empfehlungen gibt sie erst ab, wenn entweder ein Konkordatsentwurf vorliegt (Regel) oder zumindest dessen Eckwerte geklärt sind (Ausnahme). |
Gemäss vorliegenden Regierungsratsbeschluss zeitlich bereits in der Phase der Vertragsverhandlungen sowie bei Erreichen von Marksteinen und Grundsatzfragen. Der Einbezug der GFK über die letzten 14 Monate in nur einem einzigen Fall gib einen Aufschluss zur praktischen Handhabung dieser Grundsatzerklärung. |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
Funktioniert gut. Teilweise schwierig, Konkordate frühzeitig zur Konsultation zu geben, weil oft grosser Zeitdruck. |
Von der Möglichkeit wird so gut wie nie Gebrauch gemacht |
Anfänglich hat sich die Kommission mit ihrer neuen Aufgabenstellung etwas schwer getan. Unterdessen scheinen diese Anfangsschwierigkeiten überwunden. |
Nur Einbezug der GFK über die letzten 14 Monate zum Konkordatsentwurf über die Sicherheitsunternehmen. |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
rechtliche Grundlage: |
Ablaufschema Kanton Solothurn beiliegend |
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Der Einbezug des Parlaments in die Vorbereitung von Konkordaten erfolgt erst punktuell. |
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TI |
UR |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
Per i concordati, la legge sul Gran Consiglio e sui rapporti con il Consiglio di Stato del 17 settembre 2002 contiene una norma apposita del seguente tenore: |
Ja, in Artikel 36 der Geschäftsordnung des Landrats (GO; RB 2.3121). Die Bestimmung lautet: 1 Das zuständige Regierungsmitglied informiert die zuständige Sachkommission regelmässig über wichtige interkantonale Entwicklungen. 2 Beabsichtigt der Regierungsrat, mit einem oder mehreren Kantonen formelle Vertragsverhandlungen aufzunehmen, hört er die zuständige Sachkommission vorher an. 3 Ersuchen ein oder mehrere Kantone den Regierungsrat um Vertragsverhandlungen, hört dieser die zuständige Sachkommission an, sobald er zum ersten Mal zu einem ausformulierten Entwurf oder zu zentralen Einzelfragen Stellung nimmt. Verzichtet der Regierungsrat von sich aus auf Vertragsverhandlungen, entfällt die Anhörungspflicht. 4 Darüber hinaus hört der Regierungsrat die zuständige Sachkommission vor wichtigen Verhandlungen und Entscheidungen zum interkantonalen Vertrag an. 5 Bei jeder Anhörung hat die zuständige Sachkommission das Recht, dem Regierungsrat Empfehlungen zu erteilen. 6 Diese Bestimmung gilt nur für rechtsetzende interkantonale Verträge. |
Oui, lors de la négociation de concordats intercantonaux, le Conseil d'Etat (exécutif) soumet au Bureau du Grand Conseil l'avant-projet de concordat. |
Ja, und zwar im Gesetz über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten vom 28. März 1996: Art. 51bis Interkantonale Vereinbarungen und internationale Verträge 1 Der Staatsrat unterrichtet das Büro des Grossen Rates rechtzeitig und umfassend über die Verhandlungen, die mit anderen Kantonen oder Ländern im Hinblick auf die Annahme oder Abänderung einer interkantonalen Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Ausland aufgenommen werden. 2 Das Büro des Grossen Rates kann eine Kommission mit der Aufgabe betrauen, zu den Leitlinien des Verhandlungsmandats Stellung zu nehmen und Empfehlungen abzugeben. 3 Der Staatsrat informiert die Kommission regelmässig über die Folge ihrer Empfehlungen. 4 Vorbehalten bleibt die interkantonale Vereinbarung über die Aushandlung, Ratifikation, Ausführung und Abänderung der interkantonalen Verträge und Vereinbarungen der Kantone mit dem Ausland. |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
Una commissione permanente (o permanente nei fatti). Per esempio, l'esame un progetto di concordato in materia scolastica sarà assegnato alla Commissione scolastica. |
Die Ständige Kommission (Sachkommission), die für den betreffenden Politikbereich zuständig ist. |
Le Bureau attribue l'examen de l'objet à la Commission thématique des affaires extérieures ou à une délégation de celle-ci lorsqu'une commission interparlementaire est instituée selon la convention des conventions.. Il peut également décider de < panacher > la délégation et d'y inviter des membres d'autres commissions thématiques, selon l'objet traité (voir art. 63 LGC). La délégation comprend en principe 7 membres. |
Das Büro betraut in der Regel die (ständige) Delegation für auswärtige Angelegenheiten mit dieser Aufgabe. |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
La commissione incaricata può formulare raccomandazioni all'intenzione del Consiglio di Stato, tramite l'Ufficio presidenziale. |
Es wird jeweils ein Sitzungsprotokoll erstellt. |
La Commission thématique des affaires extérieures transmet ses propositions éventuelles d'amendements à l'exécutif. Dans le cadre d'une commission interparlementaire, la délégation vaudoise participe aux débats de la commission et propose des amendements, lesquels, s'ils sont adoptés, sont transmis à la conférence des directeurs cantonaux concernée. Dans les deux cas de figure (Commission thématique des affaires extérieures ou commission interparlementaire), il es demandé de suivre les amendements. Au cas où ceux-ci ne le seraient pas, une justification est attendue. |
Gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Aushandlung, Ratifikation, Ausführung und Abänderung der interkantonalen Verträge und Vereinbarungen der Kantone mit dem Ausland werden die Konkordate, die die Westschweizer Kantone betreffen, von einer interkantonalen Kommission vorberaten. Die Botschaft des Staatsrates wird in diesem Fall von einem schriflichen Bericht dieser interkantonalen Kommission begleitet. Die Dokumente werden alsdann der zuständigen thematischen Kommission (Bsp. Gesundheit, Erziehung etc.) zur Vorprüfung zugewiesen, wohlwissend, dass im Parlament faktisch keine Abänderungen mehr möglich sind. Die thematische Kommission erstellt ebenfalls einen schriftlichen Bericht zu Handen des Grossen Rates. Konkordate, die den Westschweizer Rahmen sprengen, werden nach bisheriger Praxis einer ad-hoc-Kommission, zusammengesetzt aus den 7 Mitgliedern der Delegation für auswäritge Angelegenheiten und 6 Mitgliedern der betroffenen thematischen Kommission zugewiesen. Diese erstellt einen schriftlichen Bericht zu Handen des Parlaments. |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
L'esperienza è in materia ancora poca per dare un giudizio sull'efficacia delle raccomandazioni parlamentari. |
Die Kommission hat das Recht, dem Regierungsrat Empfehlungen zu erteilen. Der Regierungsrat berücksichtigt diese nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Rechtspflicht, sich zwingend an die Empfehlung halten zu müssen. |
La totalité des amendements et remarques des commissions interparlementaires ont été prises en considération, du moins selon les expériences vécues jusqu'ici. En cas contraire, au moment de la ratification du concordat, le Conseil d'Etat serait tenu de justifier tel choix contraire aux amendements de la commission interparlementaire et le Grand Conseil pourrait refuser < en bloc > la convention. |
Es handelt sich um Empfehlungen, die den Staatsrat in rechtlicher Hinsicht nicht binden. Der Staatsrat muss indes erklären, warum er den Empfehlungen nicht gerecht werden konnte. |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
È il Consiglio di Stato che è chiamato ad informare tempestivamente il Gran Consiglio, tramite l'Ufficio presidenziale, dell'apertura di trattative con altri Cantoni in vista della conclusione di un concordato intercantonale (art. 81a LGC). Il Gran Consiglio potrà comunque sempre informarsi consultando la lista dei concordati in preparazione reperibile nel sito della Comunità d'interessi dei Parlamenti cantonali. |
Es ist jeweils das zuständige Regierungsmitglied, das mit der Kommission Verbindung aufnimmt, um das beabsichtigte Konkordatsgeschäft zu besprechen. |
L'initiative appartient normalement au Conseil d'Etat, lequel est au fait, de par sa participation aux Conférences des directeurs cantonaux, des avant-projets de concordats prêts à être soumis au Bureau du Grand Conseil. |
Siehe Art. 51bis Abs. 1 und 2 hievor. |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
Il Consiglio di Stato deve informare tempestivamente (in tempo utile) il Gran Consiglio, tramite l'Ufficio presidenziale, dell'apertura di trattative con altri Cantoni in vista della conclusione di un concordato intercantonale (art. 81a LGC). |
Nach Artikel 36 Absatz 1 GO informiert das zuständige Regierungsmitglied die zuständige Sachkommission regelmässig über wichtige interkantonale Entwicklungen. Im Einzelfall hat es die Sachkommission vor jedem wichtigen Verhandlungsschritt anzuhören (siehe Artikel 36 Absatz 1 und 4 GO). |
Le Parlement dans son entier n'est sollicité qu'à l'état de la ratification du concordat. Par contre, les délégations aux commissions interparlementaires et la Commission thématique des affaires extérieures chargée de l'examen des concordats interviennent en amont, avant que l'autorité exécutive n'adopte la version finale de concordat. |
Der Ausdruck "rechtzeitig" ist interpretationsfähig. Nach meinem persönlichen Dafürhalten muss der Staatsrat in einem Zeitpunkt informieren, in dem er - auf Empfehlung der Kommission - noch intervenieren und Anträge auf Regierungsebene einbringen kann. Wir haben diesbezüglich noch keine Erfahrungen. |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
Come rilevato, le esperienze nel settore sono ancora poche per esprimere un giudizio fondato in materia. Questo anche perché il Cantone Ticino, a differenza di altri Cantoni, non è stato sin qui coinvolto in molti concordati intercantonali. |
Die Regelung, wie sie in Artikel 36 GO verankert ist und wie sie gehandhabt wird, hat sich aus unserer Sicht bewährt. |
Les expériences vécues jusqu'ici, spécialement le concordat HarmoS ou celui sur l'Hôpital intercantonal Riviera-Chablais VD-VS, sont très positives. Les parlementaires voudois ont pu, grâce à leur implication prévue par la Convention des conventions, influencer le cours de la procédure d'élaboration des concordats présentés en présentant et faisant adopter des amendements, d'une manière analogue à celle prévue dans une procédure cantonale. |
Die neue Regelung ist erst am 1. März 2009 in Kraft getreten. Das Parlament hat aber nach wie vor das Gefühl, von der Regierung überhaupt nicht bzw. zu spät in die Aushandlung von Konkordaten einbezogen zu werden. |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
La materia merita sicuramente attenzione e non è escluso che l'art. 81a LGC sia prossimamente riesaminato perché siano maggiormente tutelate le competenze del Gran Consiglio in questo settore. Il legislativo cantonale non può difatti essere ridotto ad un semplice organo di ratifica di convenzioni in campi altrimenti di sua competenza. |
Wir haben keine ergänzenden Bemerkungen |
Au vu de la pratique actuelle, il est clair que si l'autorité exécutive devait s'en écarter, le Bureau du Grand Conseil ne manquerait pas de lui demander des explications. Les Cantons ayant ratifié la Convention des conventions, au nombre de 7, constituent la < bonne taille > pour ce genre de processus; une commission à 49 députés, issus de 7 Parlements, est < gérable >, expérience faite. Il faut souligner enfin que ce processus de la Convention des conventions est un instrument qui fonctionne bien et qui compense effectivement la notion de < déficit démocratique > ou < déficit parlementaire > souvent invoquée dans le cadre des procédures intercantonales. Il serait donc souhaitable que les Cantons alémaniques se dotent aussi de cet instrument, au bénéfice de leurs Parlements. |
Am 9. September 2010 hat der Grosse Rat beschlossen, dem Vertrag über die Mitwirkung der Kantonsparlamente bei der Ausarbeitung, der Ratifizierung, dem Vollzug und der Änderung von interkantonalen Verträgen und von Verträgen der Kantone mit dem Ausland vom 5. März 2010 (Vertrag über die Mitwirkung der Parlamente, ParlVer) beizutreten. Der interkantonale Vertrag ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. |
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ZG |
ZH |
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11.1. Ist eine parlamentarische Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung instutionell geregelt? |
Ja. In der Geschäftsordnung des Kantonsrates. |
Nach Art. 69 Abs. 1 Kantonsverfassung handelt der Regierungsrat interkantonale und internationale Verträge aus. Nach Art. 69 Abs. 2 Kantonsverfassung hat er die zuständige Kommission laufend und umfassend über Vorhaben der interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit zu informieren. Eine Vorberatung von Verträgen während der Ausarbeitung findet bisher nicht statt. Die zuständige Kommission kann sich bisher erst zum ausgearbeiteten (paraphierten) Vertrag äussern. |
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11.2. Welches Gremium ist mit der parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung beauftragt ? |
Konkordatskommission |
Bisher keine Vorberatung während der Ausarbeitung, sondern nur Vorberatung des ausgearbeiteten Konkordats. Während der Ausarbeitung hat der Regierungsrat bisher lediglich eine Informationspflicht gegenüber der thematisch berührten Sachkommission; der Kanton Zürich hat keine "Konkordatskommission". Der Kantonsrat lehnt eine übergreifende "Konkordatskommission" ab, weil diese kaum die notwendige Fachkompetenz für alle von Konkordaten berührten Fachfragen (wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Verkehr) hat. Diese Fachkompetenz liegt bei den thematisch gegliederten Sachkommissionen. |
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11.3. In welcher Form äussert sich dieses Gremium zum vorgelegten Konkordatsentwurf ? |
Sitzung mit Protokoll. Bei Berichten zu handen des Regierungsrates, ohne separaten Bericht; zuhanden des Kantonsrates mit separatem Bericht |
Mündliche Anregungen, die in die Kommissionsprotokolle eingehen. |
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11.4. Welchen Einfluss und Verbindlichkeit besitzen diese Aussagen aus der parlamentarischen Vorberatung für die weitere Beratung gegenüber dem Regierungsrat ? |
Es sind ausschliesslich Empfehlungen, ohne Verbindlichkeit |
Keine. |
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11.5. Wer ergreift die Initiative zur parlamentarischen Vorberatung von Konkordaten während der Ausarbeitung ? |
Regierungsrat aufgrund eines gemeinsamen Arbeitspapiers Regierungsrat/Konkordatskommission August 2004 |
Bisher keine formelle Vorberatung während der Ausarbeitung eines Vertrags. |
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11.6. Zu welchem Zeitpunkt in der Ausarbeitung eines Konkordates wird das Parlament in die Vorberatung einbezogen ? |
Konkordate ZRK: vor Entscheid RR Konkordate ausserhalb ZRK: vorgängig vor Stellungnahme RR zu einem ausformulierten Entwurf |
Das zuständige Mitglied des Regierungsrates hätte die zuständige Sachkommission sofort bei Verhandlungsbeginn zu informieren. |
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11.7. Welche Erfahrungen haben Sie mit den für Ihren Kanton gewählten Regelungen gemacht ? |
Gute. Geringe Verzögerungen. Einfachere spätere parlamentarische Beratung. |
Die blosse Informationspflicht genügt nicht. Das Parlament verliert an Einfluss, wenn es nur noch Verhandlungsergebnisse als Ganzes genehmigen oder ablehnen kann. Die Information durch den Regierungsrat ist schon wiederholt angemahnt worden. |
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11.8. Haben Sie ergänzende Bemerkungen, die Sie zum Thema anfügen nach anfügen möchten ? |
Nein |
Mit der Überweisung des Dringlichen Postulates KR-Nr. 93/2005, Einbezug des Kantonsrates in Aushandlung, Vollzug und Änderung interkantonaler Verträge und von Verträgen mit dem Ausland, hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates Druck gemacht (siehe Beilage 1). Der Regierungsrat ist verpflichtet worden, einen Bericht vorzulegen, wie der Kantonsrat besser in die Vertragsverhandlungen einbezogen werden kann. In seiner Vorlage 4319/2006 hat sich der Regierungsrat bereit erklärt, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu bringen (siehe Beilage 2). Der Gesetzesentwurf sollte anfangs 2010 in die Vernehmlassung gehen und noch im Jahr 2010 dem Kantonsrat zugeleitet werden (siehe Beilage 3). |