Aktueller Stand
12. März 2009: Der Kanton Schaffhausen tritt als 17. Kanton der ICC bei.
3. Februar 2009: Die Informationsplatform der ICC ist online.
27. September 2008: Der Kanton Appenzell Ausserrhoden tritt als 16. Kanton der ICC bei.
25. Juni 2008: Der Grosse Rat des Kantons Tessin ratifiziert den Gesellschafsvertrag. Damit haben alle beteiligten Kantone dem Gesellschaftsvertrag zugestimmt.
16. Mai 2008: Das Institut für Föderalismus verschickt die Fragebogen zum Aufbau der Dokumentation der Parlamentspraxis und des Parlamentsrechts
30. April 2008: Nach der Ratifikation durch das Büros des Grossen Rates des Kantons Genf (8. Kanton) tritt der Gesellschaftsvertrag rückwirkend auf den 15.02.2008 in Kraft.
20. Februar 2008: Neuenburg und Uri erklären als 14. und 15. Kanton den Beitritt zur IG
15. Februar 2008: 1. Sitzung des Projektausschusses (13 Kantone)
Die Vertreter der per 1. Januar 2008 beteiligten 13 Kantone (neu inkl. AG, ZH und SO) trafen sich am 15. Februar 2008 in Basel und haben unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
- Verabschiedung eines Gesellschaftsvertrags für die aus den 13 Kantonsparlamenten bestehende einfache Gesellschaft gemäss Art. 530ff. OR
- Verabschiedung des Konzepts des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg für die Umsetzung des Projektes www.kantonsparlamente.ch
- Verabschiedung des Vertrags zwischen der IG Kantonsparlamente und dem Institut für Föderalismus der Universität Freiburg
Bericht und Antrag der Projektleitung an den Projektausschuss
Konzept des Institutes für Föderalismus
6. November 2007: Entscheid der zehn Kantone
Nachdem auf Anfrage bis am 5. November 2007 zehn Kantone erklärt haben, sich an diesem Projekt zu beteiligen (Kantone BE, FR, BS, BL, SG, TG, TI, VD, VS und GE), haben Vertreter dieser Kantonsparlamente am 6. November 2007 das vorgelegte Konzept diskutiert und folgendes vereinbart:
- Das Projekt wird bis Ende des Jahres 2008 realisiert
- Jedes Kantonsparlament, das sich am Projekt beteiligt, delegiert ein Ratsmitglied in den Projektausschuss
- Die Projektleitung obliegt einem Team aus sechs Personen (siehe Projektorganisation)
- Die Interessengemeinschaft Kantonsparlamente bildet vorläufig lediglich eine einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530ff. OR.
- Die Kosten werden gleichmässig auf alle Kantone, die sich daran beteiligen, verteilt
Die übrigen Kantone wurden mit Brief vom 14. November 2007 eingeladen, sich ebenfalls am Projekt zu beteiligen.
Brief vom 14.11.2007 an die übrigen Kantone
Tabelle der pro Kanton anfallenden Kosten und Finanzierungsmodus